Aufteilung der METRO GROUP weiterhin für Mitte des Jahres geplant - Gericht erlaubt zügige Umsetzung
22. Juni 2017Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die von Aktionären gegen die von der Hauptversammlung beschlossene Aufteilung der METRO GROUP erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen dem Vollzug der Spaltung nicht entgegenstehen. Diese erachtet der Senat als offensichtlich unbegründet. In Bezug auf die ebenfalls erhobenen Feststellungsklagen hinsichtlich des Spaltungsvertrags hat das Gericht zwar keinen Rechtsverstoß der METRO AG erkannt, den Antrag der METRO AG auf Freigabe aber nach derzeitiger Gesetzeslage als nicht statthaft angesehen. Da die Feststellungsklagen allerdings die Umsetzung der Konzernaufteilung nicht hindern, weil sie keine so genannte Registersperre auslösen, ist die METRO GROUP der Umsetzung der Aufteilung somit einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Die METRO GROUP ist zuversichtlich, die Aufteilung in zwei starke, erfolgreiche und strategisch fokussierte Unternehmen auf dieser Basis wie geplant vollziehen zu können. Mitte Juli sollen ein Großhandels- und Lebensmittelspezialist mit der Unternehmensmarke METRO und ein auf Consumer Electronics ausgerichtetes Unternehmen mit der Unternehmensmarke CECONOMY entstehen.
"Wir haben mit der Freigabeentscheidung in Bezug auf die Beschlussmängelklagen durch das Gericht einen wichtigen Meilenstein erreicht. Der Beschluss des Gerichts ist ganz klar im Sinne der überwältigenden Mehrheit unserer Aktionäre, die sich auf der Hauptversammlung für die Spaltung ausgesprochen haben", sagt Olaf Koch, Vorstandsvorsitzender der METRO AG. "Wir haben in den vergangenen Wochen weiter konsequent an der Umsetzung der Aufteilung gearbeitet und sind nun auf der Zielgeraden. Die Spaltung kann dann wie von Anfang an geplant Mitte des Jahres wirksam werden. Wir erwarten den Börsengang der künftigen METRO AG Mitte Juli."
Einige wenige Aktionäre, darunter der MediaMarktSaturn Minderheitsgesellschafter Convergenta, hatten im Nachgang zur Hauptversammlung im Februar 2017 gegen die auf dem Aktionärstreffen gefassten Beschlüsse geklagt. In der Folge hat die METRO AG beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein sogenanntes Freigabeverfahren angestrengt, um trotz der anhängigen Klagen die Spaltung ins Handelsregister eintragen und die künftige METRO AG an die Börse bringen zu können. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Gericht entschieden, dass die anhängigen Beschlussmängelklagen der Eintragung der Spaltung im Handelsregister und damit ihrem Wirksamwerden nicht entgegenstehen.
Nach der Entscheidung wird die METRO GROUP die Eintragung der Spaltung im Handelsregister veranlassen und zeitnah den Börsenzulassungsprospekt für die künftige METRO AG veröffentlichen.